Die Leistung ist erbracht, die Baustelle ist fertig – aber ein Teil des Werklohns ist noch offen. Restwerklohn bleibt erstaunlich häufig liegen: mal wegen formaler Einwände des Auftraggebers, mal wegen unvollständiger Abrechnung, mal schlicht aus Zeitmangel. Mit der richtigen Aufbereitung lässt sich das Geld deutlich schneller realisieren.
Der erste Schritt ist immer eine prüfbare, vollständige Nachberechnung. Wir gleichen Aufmaße, Nachträge und bereits geleistete Zahlungen ab, setzen übersehene Leistungen an und bringen die Schlussrechnung in eine Form, der der Auftraggeber kaum etwas entgegensetzen kann. Eine nachvollziehbare Dokumentation nimmt Kürzungen den Boden – und beschleunigt die Zahlung, oft ohne dass es zum Streit kommt.
Ein neutraler Blick deckt Lücken auf, die intern unter Zeitdruck untergehen. Zudem signalisiert eine professionell aufbereitete Forderung dem Auftraggeber, dass die Ansprüche fundiert sind. Auf Erfolgsbasis tragen Sie dabei kein Kostenrisiko – wir werden aus dem durchgesetzten Restwerklohn vergütet. Mehr dazu im Beitrag Erfolgshonorar in der Bauabrechnung.
Offener Restwerklohn ist kein verlorenes Geld – er ist meist nur unzureichend aufbereitet. Je früher Sie handeln, desto leichter ist die Forderung durchzusetzen.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.