Im Rohbau steht die Menge fast immer schon im Plan. Trotzdem wird sie geschätzt, weil niemand die Zeit hat, sie sauber zu ermitteln. Wir übernehmen Mengenermittlung, Aufmaß, Abschlagsrechnungen, Nachtragsdokumentation und Schlussrechnung.
Die Abschlagsrechnung wird niedrig angesetzt, weil die genaue Menge Arbeit gemacht hätte. Bis zur Schlussrechnung finanzieren Sie den Bau vor.
Öffnungen werden im Zweifel abgezogen, obwohl sie nach den Abrechnungsregeln der VOB/C bis zu einer bestimmten Einzelgröße übermessen werden. Damit verschenken Sie Fläche, die Ihnen zusteht.
Der Nachtrag kommt aus der Baubesprechung, die Kolonne setzt ihn um, schriftlich existiert er nicht. Sechs Monate später soll er belegt werden.
Beton, Schalung, Mauerwerk, Bewehrung, jede Position bis zur Planstelle rückverfolgbar. Rückfragen zur Herkunft einer Menge laufen ins Leere.
Wir rechnen in der Systematik ab, in der Ihr Auftraggeber prüft, einschließlich Übermessung und Abzügen. Das entzieht der pauschalen Kürzung die Grundlage.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B werden sie binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Die Frist läuft erst, wenn die Aufstellung gestellt ist.
Bei zusätzlichen Leistungen nach § 2 Abs. 6 VOB/B ist der Anspruch anzukündigen, bevor mit der Ausführung begonnen wird. Später muss er nachträglich belegt werden, und das gelingt selten.
Nach Positionen gegliedert, jede Menge einem Nachweis zugeordnet, Aufmaßblätter beigefügt.
Auch mitten in der Ausführung. Wir sagen Ihnen zuerst, was belegt ist und was nicht.
Leistungsverzeichnis, Pläne, bisheriger Abrechnungsstand.
Was belegbar ist, wo Lücken sind, welcher Aufwand entsteht.
In der Regel arbeiten wir über eine gesicherte Verbindung direkt in Ihrem AVA-Programm, alternativ über GAEB-Dateien.
Nicht bis zur letzten Abschlagsrechnung.
Ja, sofern sich die Leistung aus Plänen, Fotos, Lieferscheinen, Bautagesberichten oder gemeinsamen Aufmaßen rekonstruieren lässt. Je später der Einstieg, desto weniger ist nachweisbar. Was nicht mehr belegbar ist, sagen wir vor Beginn.
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Das Honorar wird fällig, wenn die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie tragen die Kosten nicht vor. Die Konditionen stimmen wir vor Beginn schriftlich ab.
Senden Sie uns ein Projekt, bei dem die Zahlung hängt oder die Schlussrechnung gekürzt wurde. Wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen binnen eines Werktages, was sich noch belegen lässt und was nicht. Kostenfrei und ohne Anschlussverpflichtung.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information zur Abrechnungspraxis am Bau. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.