Das Erfolgshonorar ist das Kernprinzip der Bauabrechnung bei IB Falken: Wir werden an dem beteiligt, was wir für Sie zusätzlich herausholen. Statt eines festen Honorars unabhängig vom Ergebnis richtet sich unsere Vergütung nach dem tatsächlich nachgewiesenen Mehrerlös. Dieser Beitrag erklärt, wie das funktioniert – und wo die Grenzen liegen.
Wir prüfen Ihre Aufmaße, Nachträge und Schlussrechnungen und identifizieren berechtigten Werklohn, der bisher nicht angesetzt wurde. Aus dem zusätzlich durchgesetzten Betrag erhalten wir einen vorab vereinbarten prozentualen Anteil. Bleibt kein Mehrerlös, entstehen Ihnen keine bzw. nur minimale Kosten. Damit tragen wir einen Teil des wirtschaftlichen Risikos mit.
Sie gehen in Vorleistung mit nichts außer Ihren Unterlagen. Das Kostenrisiko entfällt, und die Interessen sind gleichgerichtet: Wir verdienen nur, wenn auch Sie verdienen. Gerade für Betriebe, die eine externe Prüfung bisher wegen des Kostenrisikos gescheut haben, senkt das Erfolgshonorar die Einstiegshürde auf praktisch null. Die verschiedenen Modelle im Vergleich finden Sie im Beitrag Was kostet eine externe Schlussrechnungsprüfung?.
Ein Erfolgshonorar ersetzt keine anwaltliche Vertretung in einem Rechtsstreit und keine Steuerberatung. Es setzt zudem voraus, dass überhaupt verwertbare Unterlagen vorhanden sind – je besser die Dokumentation, desto größer das realisierbare Potenzial. In der kostenlosen Erstberatung klären wir, ob und in welchem Umfang sich eine Zusammenarbeit für Sie lohnt.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.