Externe Bauabrechnung, Gewerk Straßenbau

Bauabrechnung im Straßenbau: im Format des öffentlichen Auftraggebers

Öffentliche Auftraggeber prüfen nach festen Regeln und mit eigenen Programmen. Wer nicht in ihrem Format liefert, wartet auf die Zahlung, unabhängig davon, wie gut gebaut wurde. Wir übernehmen Mengenermittlung nach REB 23.003, Aufmaß und die vollständige Abrechnung.

Radlader und Bagger auf einer Baustelle

Woran es hängt

01

Die Mengenberechnung liegt nicht im geforderten Verfahren vor. Die Verwaltung muss sie umformatieren, das verlängert die Prüfung und damit die Zeit bis zur Zahlung.

02

Zulagen und Erschwernisse werden nicht angesetzt: Anschlüsse, Handeinbau, Arbeiten unter Verkehr, kleinteilige Flächen. Sie stehen im Leistungsverzeichnis, werden aber nur abgerechnet, wenn jemand sie beim Aufmaß mitführt.

03

Nachträge werden mündlich in der Baubesprechung geregelt. Bei der Schlussrechnung existiert eine Leistung ohne Anordnung. Die Position wird gestrichen, die Ausführung ist nicht rückgängig zu machen.

Was wir übernehmen

Mengenermittlung nach REB 23.003

In dem Verfahren, das die Verwaltung ohne Umformatierung verarbeiten kann. Ein Prüfvorgang ohne Übertragungsschritt ist ein kürzerer Prüfvorgang.

Aufmaß vor Ort, mit Datum und Bild

Asphalt-, Pflaster- und Erdarbeiten erfasst, solange der Zustand sichtbar ist. Jede Position hängt damit an einem Zeitpunkt und nicht an einer Erinnerung.

Zulagen und Erschwernisse mitgeführt

Von Anfang an, statt sie am Ende aus Bautagesberichten zu rekonstruieren.

Datenaustausch im GAEB-Format

Direkt einlesbar in die Systeme Ihres Auftraggebers.

Nachtragsmanagement

Wir dokumentieren Leistungsänderungen, bevor sie ausgeführt sind, und stimmen Nachträge vorher immer mit Ihrer Bauleitung ab.

Prüffähige Schlussrechnung

Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird die Schlusszahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Voraussetzung für den Fristbeginn ist eine prüfbare Rechnung nach § 14 VOB/B.

Fachliche Bearbeitung: Helon Thumiger, B.Eng. Bauingenieur (Hochschule Augsburg), Geschäftsführer der Ingenieurbüro Falken GmbH. Mitglied im Bundesverband Aufmaßtechnik e.V.

Ablauf

01

Unterlagen sichten

Leistungsverzeichnis, Pläne, bisheriger Abrechnungsstand.

02

Erste Einschätzung binnen eines Werktages

Was belegbar ist, wo Lücken sind, welcher Aufwand entsteht.

03

Datenzugang

In der Regel arbeiten wir über eine gesicherte Verbindung direkt in Ihrem AVA-Programm, alternativ über GAEB-Dateien.

04

Laufende Abrechnung bis zur Schlussrechnung

Nicht bis zur letzten Abschlagsrechnung.

Häufige Fragen zum Straßenbau

Was ist die Mengenermittlung nach REB 23.003?

REB 23.003 gehört zu den Regelungen für die elektronische Bauabrechnung und beschreibt das Verfahren der Mengenberechnung. Die Berechnung wird in einer festgelegten, maschinell prüfbaren Form dokumentiert, sodass der Auftraggeber sie nachvollziehen kann, ohne sie neu aufzustellen. Öffentliche Auftraggeber setzen das Verfahren regelmäßig voraus.

Wie lange darf ein öffentlicher Auftraggeber die Schlussrechnung prüfen?

Beim VOB-Vertrag wird der Anspruch auf Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Eine Verlängerung auf bis zu 60 Tage ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart und aufgrund der besonderen Natur des Vertrags sachlich gerechtfertigt ist. Die Frist setzt eine prüfbare Rechnung voraus.

Lassen Sie uns Ihre offene Abrechnung ansehen.

Senden Sie uns ein Projekt, bei dem die Zahlung hängt oder die Schlussrechnung gekürzt wurde. Wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen binnen eines Werktages, was sich noch belegen lässt und was nicht. Kostenfrei und ohne Anschlussverpflichtung.

Telefon 069 24749525 E-Mail info@ib-falken.de Mo–Fr · 07:30–18:00

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information zur Abrechnungspraxis am Bau. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.