Externe Bauabrechnung, Gewerk Tiefbau

Bauabrechnung im Tiefbau: Massen belegen, bevor der Graben zu ist

Nach dem Verfüllen ist die Menge nicht mehr messbar. Was zu diesem Zeitpunkt nicht dokumentiert ist, lässt sich später nur noch behaupten. Wir übernehmen Massenermittlung, Aufmaß und die vollständige Abrechnung, von der Geländeaufnahme bis zur Schlussrechnung.

Radlader und Bagger auf einer Baustelle

Woran es hängt

01

Der Aushub ist verfüllt, bevor er aufgemessen wurde. Bei der Prüfung steht Aussage gegen Aussage, und in dieser Lage kürzt der Auftraggeber.

02

Homogenbereiche werden nicht getrennt geführt. Wer alles in einer Position abrechnet, verliert die Mehrvergütung für die schwerer zu lösenden Bereiche.

03

Wasserhaltung, Verbau und Bodenaustausch entstehen auf der Baustelle, oft ohne Anordnung in Schriftform. Bezahlt wird am Ende nur, was dokumentiert ist.

Was wir übernehmen

Massen aus dem digitalen Geländemodell

Auf- und Abtrag aus dem Soll-Ist-Vergleich. Sie legen eine Messung vor statt einer Schätzung, und die Diskussion verlagert sich von der Meinung auf die Zahl.

Geländeaufnahme vor Ort

Bestand und Zwischenstände mit GNSS-Technik, bei geeigneten Flächen per Drohne. Aufgenommen wird, solange der Zustand offen liegt.

Homogenbereiche getrennt erfasst

Mit Datum, Lage und Bild belegt, statt in einer Sammelposition zu verschwinden. Das ist die Stelle, an der am häufigsten gekürzt wird, und zugleich die am einfachsten zu belegende.

Kanal-, Wasser- und Leitungsbau

Mit den Ansätzen abgerechnet, die der prüfende Ingenieur erwartet. Das verkürzt die Prüfung, und die Prüfdauer entscheidet über Ihre Fälligkeit.

Mehrmengen laufend erkannt

Nach § 2 Abs. 3 VOB/B kann beim Einheitspreisvertrag für die über 110 Prozent hinausgehende Menge ein neuer Preis verlangt werden. Der Anspruch entsteht nicht von selbst, er muss geltend gemacht werden, und dafür muss die Abweichung während der Ausführung auffallen.

Prüffähige Schlussrechnung nach § 14 Abs. 1 VOB/B

Massenberechnung, Aufmaßblätter und Nachweise als geschlossener Satz.

Wenn Sie künftig selbst aufmessen wollen, beraten wir Sie zur Ausstattung. Wir sind Vertriebspartner der Firma Stonex und arbeiten mit denselben Geräten, die wir verkaufen. Zur GNSS-Beratung

Fachliche Bearbeitung: Helon Thumiger, B.Eng. Bauingenieur (Hochschule Augsburg), Geschäftsführer der Ingenieurbüro Falken GmbH. Mitglied im Bundesverband Aufmaßtechnik e.V.

Ablauf

01

Unterlagen sichten

Leistungsverzeichnis, Pläne, bisheriger Abrechnungsstand.

02

Erste Einschätzung binnen eines Werktages

Was belegbar ist, wo Lücken sind, welcher Aufwand entsteht.

03

Datenzugang

In der Regel arbeiten wir über eine gesicherte Verbindung direkt in Ihrem AVA-Programm, alternativ über GAEB-Dateien.

04

Laufende Abrechnung bis zur Schlussrechnung

Nicht bis zur letzten Abschlagsrechnung.

Häufige Fragen zum Tiefbau

Wie werden Erdmassen prüfbar abgerechnet?

Aus Urgelände und Zwischen- oder Endzustand wird jeweils ein digitales Geländemodell erzeugt, die Differenz ergibt die Masse. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Aufnahme. Wird der Zwischenzustand nicht aufgenommen, ist die Masse nach dem Verfüllen nicht mehr belegbar.

Was sind Homogenbereiche und warum sind sie abrechnungsrelevant?

Homogenbereiche sind nach ATV DIN 18300 abgegrenzte Bodenbereiche mit vergleichbaren Eigenschaften für das Lösen, Laden und Einbauen. Sie haben die frühere Einteilung in Bodenklassen abgelöst. Weicht der angetroffene Boden von der Ausschreibung ab, kann das eine Vergütungsfolge haben, sofern die Abweichung beim Antreffen dokumentiert wird.

Lassen Sie uns Ihre offene Abrechnung ansehen.

Senden Sie uns ein Projekt, bei dem die Zahlung hängt oder die Schlussrechnung gekürzt wurde. Wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen binnen eines Werktages, was sich noch belegen lässt und was nicht. Kostenfrei und ohne Anschlussverpflichtung.

Telefon 069 24749525 E-Mail info@ib-falken.de Mo–Fr · 07:30–18:00

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information zur Abrechnungspraxis am Bau. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.