Inhalt dieses Beitrags
Wer für einen öffentlichen Auftraggeber im Straßen- oder Tiefbau abrechnet, bekommt die Anforderung früher oder später schriftlich: Mengenermittlung nach REB. Häufig ohne weitere Erläuterung, gelegentlich mit einer Verfahrensnummer, die im Betrieb niemand einordnen kann.
Dieser Beitrag erklärt, was dahintersteht und was die Anforderung praktisch bedeutet.
Kurz gefasst
REB steht für die Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung. Die REB-Verfahrensbeschreibungen legen fest, wie Mengen rechnerisch ermittelt, dokumentiert und in einem prüfbaren Format ausgetauscht werden. Die zentrale Verfahrensbeschreibung ist die REB-VB 23.003 „Allgemeine Mengenberechnung“. Sie ist für Baumaßnahmen des Hoch-, Tief-, Straßen-, Ingenieur- und Wasserbaus anwendbar.
Was die REB regelt und was nicht
Eine Abgrenzung vorweg, weil sie in der Praxis ständig durcheinandergeht:
- Die VOB/C, also die ATV DIN-Normen, legt fest, welche Maße anzusetzen sind. Welche Aussparung übermessen wird, welche Grabenbreite abgerechnet wird, welche Abrechnungseinheit gilt.
- Die REB legt fest, wie gerechnet und dokumentiert wird. Mit welcher Formel eine Fläche angesetzt wird, wie ein Mengenansatz aufgebaut ist, in welchem Format die Berechnung übergeben wird.
Beides zusammen ergibt eine prüfbare Mengenberechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 VOB/B. Die REB ersetzt die VOB/C nicht, und umgekehrt.
Die Verfahrensbeschreibungen im Überblick
Die Sammlung ist in Abschnitte gegliedert. Für die Bauabrechnung im Straßen- und Tiefbau sind vor allem diese relevant:
| Abschnitt | Inhalt | Wichtigste Verfahren |
|---|---|---|
| REB-VB 20 | Messwertaufbereitungen | 20.003 Querprofilbestimmung durch Interpolation, 20.103 Auswertung von Nivellements, 20.214 Auswertung elektrooptischer Tachymeteraufnahmen |
| REB-VB 21 | Erdmassenberechnungen aus Querprofilen | 21.003 Massenberechnung aus Querprofilen (Elling), 21.013 Massenberechnung zwischen Begrenzungslinien, 21.033 Oberflächenberechnung aus Querprofilen |
| REB-VB 22 | Besondere Erdmassenberechnungen | 22.013 Rauminhalte und Oberflächen aus Prismen |
| REB-VB 23 | Allgemeine Abrechnungsverfahren | 23.003 Allgemeine Mengenberechnung, dazu der Formelkatalog Straßenbau |
Daraus folgt die praktische Zuordnung: Für die allgemeine Mengenberechnung nehmen Sie 23.003. Für Erdmassen aus Querprofilen ist 21.003 das spezialisierte Verfahren, für Rauminhalte und Oberflächen langgestreckter oder unregelmäßiger Körper 22.013. Wer Erdmassen über die allgemeine Mengenberechnung erzwingt, arbeitet umständlicher, als er müsste.
Was 23.003 leistet
Das Grundprinzip ist einfach: Der abzurechnende Baukörper wird in einfache geometrische Figuren zerlegt. Für jede Figur gibt es einen definierten Rechenansatz.
Ein Mengenansatz ist der zentrale Baustein. Er enthält eine Formel, aus der sich ein Zahlenwert ergibt, der optional mit einem Faktor multipliziert werden kann. Abzüge lassen sich über einen negativen Faktor abbilden. Ein Ergebnis kann als Hilfswert gekennzeichnet werden; dann geht es nicht in die Summenbildung ein, was sich für Nebenrechnungen anbietet.
Ergebnisse lassen sich zu Positions- und beliebigen Zwischensummen zusammenfassen. Textliche Erläuterungen können eingefügt werden. Genau das ist der Punkt, an dem die REB-Berechnung der handgeschriebenen Mengenberechnung überlegen ist: Der Prüfer sieht Ansatz, Formel, Faktor, Zwischensumme und Erläuterung in einer nachvollziehbaren Kette.
Die Verfahrensbeschreibung ist unter dem Namen „Allgemeine Bauabrechnung“ seit 1979 eingeführt. Mit der Ausgabe 2009 wurde sie unter dem Titel „Allgemeine Mengenberechnung“ fortgeschrieben und an Vorgaben aus dem GAEB-Umfeld angepasst.
Der Formelkatalog
Zur 23.003 gehört ein Formelkatalog Straßenbau, herausgegeben in der Ausgabe 2012. Jede Formel trägt eine Formelnummer. Der Katalog beginnt bei Formelnummer 0 für die Schreibweise mit Rechenzeichen und deckt danach die geometrischen Grundfiguren ab, unter anderem:
- Dreieck und Prisma, wahlweise über Seite und Höhe, über zwei Seiten und Innenwinkel oder über drei Seiten
- Rechteck und Quader
- Trapez und Trapezprisma, einschließlich der Menge zwischen zwei Flächen
- Kreisbogen und Zylindermantel, Kreissektor, Kreisringsektor
- Parabelsegment, Tangenteneck, Kegelstumpfsektor
- Berechnungen über Stationierung und Koordinaten
Bekannt ist zusätzlich die sogenannte freie Formel mit der Nummer 91, mit der sich Ansätze in üblicher mathematischer Schreibweise abbilden lassen, wenn keine der Katalogformeln passt.
Praktischer Hinweis: Die Formelnummern sind nicht intuitiv. Formelnummer 1 ist das Dreieck, nicht das Rechteck. Wer aus dem Gedächtnis nummeriert, produziert Prüfbemerkungen. Nehmen Sie den Katalog zur Hand oder die Auswahlliste Ihrer Software.
Datenaustausch und Prüfung
Die klassische Austauschdatei der REB-VB 23.003 trägt die Kennung DA11. Im moderneren GAEB DA XML steht dafür die Kennung X31 zur Verfügung, die mit der Version 3.2 eingeführt wurde. Damit lässt sich die Mengenberechnung an die Abrechnungspositionen des Leistungsverzeichnisses koppeln, statt sie als separate Insel zu führen.
Für die Prüfung existieren REB-Prüfprogramme. Die Version 6 ist seit April 2023 über die Firma interactive instruments verfügbar. Öffentliche Auftraggeber prüfen Mengenberechnungen häufig damit. Das ist der eigentliche Grund, warum das Format wichtig ist: Eine Berechnung, die durch das Prüfprogramm läuft, wird formal nicht beanstandet. Eine, die es nicht tut, kostet eine Runde.
Was der öffentliche Auftraggeber tatsächlich erwartet
Erwartet wird in der Regel dreierlei:
- Die Mengenberechnung als REB-konforme Datei, nicht als PDF eines Tabellenblatts.
- Eine eindeutige Zuordnung jeder Berechnung zu einer Position des Leistungsverzeichnisses.
- Nachvollziehbare Ansätze mit Verortung, also Station, Bauabschnitt oder Bauteil, und ohne übersprungene Rechenschritte.
Was regelmäßig zu Prüfbemerkungen führt: Ansätze ohne Erläuterung, Hilfswerte, die versehentlich in die Summe eingehen, Faktoren ohne erkennbaren Grund, und Mengenberechnungen, die zwar formal REB-konform sind, aber Maße verwenden, die im Aufmaßblatt nicht auftauchen. Das Format ersetzt den Nachweis nicht.
Zusammenspiel mit GAEB
REB und GAEB sind zwei Regelwerke, die im selben Prozess arbeiten. GAEB regelt den Austausch der Leistungsverzeichnis- und Vergabedaten, REB den Austausch der Mengenermittlung. Über die Kennung X31 greifen beide ineinander: Die Mengen aus der REB-Berechnung werden den Positionen aus dem GAEB-Leistungsverzeichnis zugeordnet, und daraus entsteht die Abrechnung.
Wer beides sauber verbindet, kann Abschlagsrechnungen praktisch auf Knopfdruck aus dem aktuellen Aufmaßstand erzeugen. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Hebel: nicht die Genauigkeit der Berechnung, sondern die Geschwindigkeit, mit der aus einer Messung eine fällige Rechnung wird.
Praxisbeispiel
Erneuerung einer Ortsdurchfahrt, Abrechnung der Tragschichten nach Quadratmetern und des Aushubs nach Kubikmetern.
Die Fahrbahnflächen werden abschnittsweise zwischen Stationen erfasst, jede Teilfläche als eigener Mengenansatz mit Rechteck- oder Trapezformel und Angabe der Station. Die Einmündungstrichter bekommen eigene Ansätze mit Kreissektor- oder freier Formel. Randbereiche, die zur nächsten Position gehören, werden als Hilfswert geführt und über einen negativen Faktor abgezogen, statt sie im Kopf herauszurechnen.
Das Ergebnis ist eine Berechnung, in der der Prüfer für jede Zahl sieht, wo sie herkommt. Der Aufwand gegenüber einer freien Tabelle ist gering. Der Unterschied zeigt sich, wenn drei Monate später jemand fragt, wie die 1.847 Quadratmeter zustande kamen.
Häufige Fragen
Ist die Anwendung der REB verpflichtend? Sie gilt, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand im Straßenbau ist das der Regelfall. Prüfen Sie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Brauche ich dafür spezielle Software? Eine Tabellenkalkulation erzeugt keine REB-konforme Austauschdatei. Gängige AVA- und Abrechnungsprogramme unterstützen 23.003; entscheidend ist, dass das Ergebnis durch das REB-Prüfprogramm läuft.
Was ist der Unterschied zwischen 23.003 und 21.003? 23.003 ist das allgemeine Verfahren für Mengen aus geometrischen Figuren. 21.003 ist das spezialisierte Verfahren für Erdmassen aus Querprofilen nach Elling.
Dieser Beitrag beschreibt abrechnungstechnische Praxis. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der REB-Verfahrensbeschreibungen, herausgegeben über die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen.
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