Kaum ein Gewerk ist so nachtragsanfällig wie der Tiefbau. Bodenverhältnisse weichen vom Baugrundgutachten ab, Leitungen tauchen auf, wo keine erwartet wurden, und Mengen verschieben sich. Wer hier kein systematisches Nachtragsmanagement betreibt, lässt regelmäßig erhebliche Beträge liegen. Entscheidend ist nicht, ob Nachträge entstehen, sondern wie konsequent sie angezeigt, dokumentiert und abgerechnet werden.
Bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen ist eine frühzeitige Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber entscheidend. Wer zusätzliche Leistungen erst in der Schlussrechnung „auftauchen" lässt, schwächt seine Position erheblich. Behinderungen sollten unverzüglich angezeigt, geänderte Anordnungen schriftlich bestätigt werden. Das schafft die Grundlage, auf der später abgerechnet wird.
Ein durchsetzbarer Nachtrag braucht eine nachvollziehbare Herleitung des Preises. Bei Mengenmehrungen kann ein Anspruch auf einen neuen Einheitspreis bestehen – Details dazu im Beitrag Mengenmehrung über 10 %. Bei geänderten und zusätzlichen Leistungen ist die Kalkulationsgrundlage des Hauptvertrags fortzuschreiben. Je klarer die Herleitung, desto schwerer fällt eine Kürzung.
Gut dokumentierte und prüfbar kalkulierte Nachträge sind deutlich schwerer abzuwehren. Häufig scheitert die Durchsetzung nicht am Anspruch, sondern an der Beweisbarkeit. Genau hier setzt professionelles Nachtragsmanagement an – und sichert den Werklohn, der Ihnen zusteht.
Kostenlose Erstberatung anfragen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.