Das Aufmaß ist das Fundament jeder Bauabrechnung. Stimmt es nicht, stimmt auch die Schlussrechnung nicht – mit der Folge von Kürzungen, Rückfragen und verspäteter Zahlung. Wer das Aufmaß extern erstellen oder prüfen lässt, sichert sich eine belastbare, prüfbare Mengengrundlage. Doch wann lohnt sich dieser Schritt wirklich?
Ein prüfbares Aufmaß erfasst die tatsächlich erbrachten Mengen nachvollziehbar und ordnet sie den Positionen des Leistungsverzeichnisses zu. Es ist die Brücke zwischen Baustelle und Rechnung – und genau die Grundlage, die § 14 VOB/B für eine prüfbare Abrechnung verlangt. Moderne, digitale Aufmaßtechnik (etwa GNSS-gestützte Vermessung) liefert dabei Genauigkeit und Dokumentation in einem Schritt.
Ein neutrales, sauber dokumentiertes Aufmaß lässt sich später kaum in Frage stellen. Es nimmt dem Auftraggeber die Grundlage für pauschale Kürzungen und beschleunigt die Prüfung der Schlussrechnung. Damit ist die externe Aufmaßerstellung nicht nur eine Frage der Genauigkeit, sondern aktive Risikovorsorge – sie verhindert Abrechnungsstreitigkeiten, bevor sie entstehen.
Ein prüfbares Aufmaß zahlt sich doppelt aus: durch vollständig abgerechnete Mengen und durch vermiedene Streitigkeiten. Wir erstellen und prüfen Aufmaße digital, präzise und VOB-konform – auf Wunsch auf Erfolgsbasis.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.